Dynamic Photo Manager
DYNAMIC PHOTO MANAGER – ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG
  • UM DEN DYNAMIC PHOTO MANAGER (diese Software) VERWENDEN ZU KÖNNEN, MÜSSEN SIE ZUERST DIE BEDINGUNGEN DER ENDBENUTZER-SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG (dieser Vereinbarung) IM FOLGENDEN LESEN UND IHNEN ZUSTIMMEN.
  • WENN SIE NACH SORGFÄLTIGEM LESEN DIESER VEREINBARUNG IHREN BEDINGUNGEN ZUSTIMMEN, KLICKEN SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE [ICH BIN EINVERSTANDEN], UM MIT DER INSTALLATION FORTZUFAHREN.
  • UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF DIESE WEISE ZUSTIMMEN ODER NICHT, GEBEN SIE DURCH INSTALLATION DIESER SOFTWARE ZU VERSTEHEN, DASS SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG AKZEPTIEREN UND EINE VERTRAGLICHE VEREINBARUNG MIT CASIO COMPUTER CO., LTD. (CASIO) EINGEHEN.
  • WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, KLICKEN SIE AUF [ICH BIN NICHT EINVERSTANDEN], UND BRECHEN SIE DIE INSTALLATION DIESER SOFTWARE AB.
Endbenutzer-Softwarelizenzvereinbarung
CASIO COMPUTER CO., LTD.
1. Lizenz
CASIO als Eigentümer dieser Software und anderen geistigen Eigentums gewährt Ihnen die folgende nicht exklusive, nicht übertragbare Urheberrechtslizenz gemäß den Bedingungen in dieser Vereinbarung. Sie dürfen diese Software auf Ihrem Computer installieren und verwenden.
2. Verbote

1) Sie dürfen diese Software nur gemäß den in dieser Vereinbarung angegebenen Bedingungen ganz oder in Teilen kopieren.

2) Sie dürfen den Quellcode dieser Software nicht bearbeiten, verändern, anpassen, rückwärts entwickeln, auseinandernehmen, dekompilieren oder anderweitig ableiten.

3) Sie dürfen diese Software nicht weiterverkaufen, verleihen, leasen oder verteilen, und Sie dürfen sie nicht auf einen Server stellen oder über ein Netzwerk verfügbar machen.

4) Sie dürfen diese Software nicht über eine Unterlizenz an Dritte weitergeben oder übertragen.

5) Sie dürfen diese Software nur im Rahmen der gültigen Gesetze und entsprechend der vorliegenden Vereinbarung verwenden.

3. Dauer der Lizenzvereinbarung

1) Diese Vereinbarung wird mit Installation dieser Software sofort wirksam.

2) Diese Vereinbarung wird ungültig, wenn Sie alle Exemplare dieser Software vernichtet haben.

3) CASIO kann diese Lizenz jederzeit beenden, wenn Sie gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstoßen. Bei einer solchen Beendigung müssen Sie sofort alle Exemplare dieser Software vernichten.

4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

1) DIESE SOFTWARE WIRD "OHNE MÄNGELGEWÄHR" BEREITGESTELLT, und CASIO ÜBERNIMMT KEINE AUSDRÜCKLICHE GEWÄHRLEISTUNG HINSICHTLICH DER ORDNUNGSGEMÄßEN ODER FEHLERFREIEN FUNKTION DIESER SOFTWARE SOWIE HINSICHTLICH DER BEHEBUNG VON FEHLERN IN DER ZUKUNFT ODER DER EIGNUNG DER FUNKTIONEN DIESER SOFTWARE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

2) IN KEINEM FALL IST CASIO HAFTBAR ZU MACHEN FÜR SCHÄDEN (EINSCHLIEßLICH, JEDOCH NICHT DARAUF BESCHRÄNKT, GEWINNVERLUSTE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN UND DATENVERLUSTE), DIE DURCH DIE VERWENDUNG BZW. DIE UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DIESER SOFTWARE VERURSACHT WERDEN, AUCH WENN CASIO AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

5. Weiteres

1) Alle Ansprüche, die im Hinblick auf diese Vereinbarung geltend gemacht werden, sind den Gesetzen Japans unterworfen.

2) Streitfälle, die unter dieser Vereinbarung auftreten, unterliegen der Gerichtsbarkeit des Tokyo District Court.